24-Stunden-Betreuung... Wirklich rund um die Uhr?!
- 5 Jun 2021
- pflege-ost - Carolin Kühne
Streng genommen könnte man unter 24-Stunden-Betreuung verstehen, es handele sich um eine rund-um-die-Uhr Intensivpflege. Jedoch haben sich die Begriffe wie „24 Stunden Pflege“, „24h häusliche Betreuung“, „24 Stunden Betreuung“ und weitere in der Branche durchgesetzt. Die korrekte Bezeichnung dieser Dienstleistung im Sinne der Seniorenbetreuung und Altenpflege lautet „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“, kurz BihG. Das heißt, die pflegebedürftige Person benötigt eine individuelle Betreuung im eigenen Zuhause, welche von einer Hilfskraft bzw. Betreuungsperson gewährleistet wird.
Trotz der Begrifflichkeit „24 Stunden“ ist eine Betreuungskraft natürlich nicht 24 Stunden pro Tag durchgängig tätig. Dies verbietet auch das deutsche Arbeitszeitgesetz. Wichtig sind auch die Freizeitregelungen und der Arbeitnehmerschutz, welche das deutsche Gesetz verlangt. Die osteuropäischen Betreuungskräfte arbeiten im Durchschnitt 40 Stunden in einer 7-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat, was einer Arbeitszeit von etwa 6 Stunden pro Tag gleichkommt. Darüber hinaus geben sie die Sicherheit, dass jemand vor Ort im Haushalt anwesend ist und jederzeit unterstützen kann