Drittes Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick
- 11 Mai 2021
- Pfaff & Dittrich Steuerberater GbR (Rust)
Für den Monat Mai 2021 wird das Kindergeld um einen Einmalbetrag in Höhe von 150 EUR erhöht. Kinder, für die im Mai 2021 kein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden ebenfalls berücksichtigt, sofern für sie in einem anderen Monat des Jahres 2021 ein Kindergeldanspruch besteht.
Merke | Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer prüft das Finanzamt dann automatisch, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld und dem ausgezahlten Kinderbonus verbleibt. |
Beim Verlustrücktrag wurden die Höchstbeträge für Verluste der Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 erhöht – und zwar bei der Einzelveranlagung von 5 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR und bei der Zusammenveranlagung von 10 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR.
Die Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle unterliegt grundsätzlich dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Getränke sind ausgenommen) erfolgte bereits durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz eine Reduzierung auf den ermäßigten Steuersatz (7 %).
Um die entsprechenden Betriebe auch über den 30.6.2021 hinaus zu entlasten, wurde die Regelung nun bis zum 31.12.2022 verlängert.
Quelle | Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz), BGBl I 2021, S. 330
Als Mandant der Steuerberatung Pfaff & Dittrich GbR profitieren Sie von unseren Erfahrungen, unserem Know-How und von unserem breiten Dienstleistungs- und Beratungsangebot. Egal aus welcher Branche Sie kommen, ob Sie national oder international tätig sind und wie groß Ihr Unternehmen ist. Erstellung von Steuererklärungen Jahresabschlüsse Finanz- und Lohnbuchführung USt-Vergütungsverfahren in Deutschland sowie im Ausland Existenzgründungen Rentabilitätsvorschau Businesspläne Besteuerung von Ferienwohnungen Vereinsbesteuerung Gastronomiegewerbe Betriebswirtschaftliche Beratung Beratung in steuerlichen Gestaltungsfragen Vertretung vor den Finanzbehörden und - gerichten Komplexe Zahlen durchschauen, richtig deuten und verständlich machen Registrierung oder Beantragung einer französischen Steuernummer beim ausländischen Finanzamt. Uns ist es wichtig, Sie kennen zu lernen. Was macht Ihre Person aus und was sind Ihre persönlichen, unternehmerischen oder beruflichen Ziele? Worauf kommt es Ihnen an und wo wollen Sie hin? Umso besser wir Sie kennen, umso zielorientierter und konkreter können wir auf Ihre Anliegen und Wünsche eingehen. Wir möchten nicht nur mit Zahlen arbeiten, sondern die Menschen, mit deren Zahlen wir jonglieren, kennen lernen. Hierbei ist es uns sehr wichtig, dass Sie auch uns kennen lernen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt ein gegenseitiges Kennen lernen voraus. Aus diesem Grund nehmen wir uns die Zeit für Sie und Ihre Anliegen. Schreiben Sie uns eine E-Mail – Rufen Sie uns an – Kommen Sie vorbei! Wir sind für Sie da! Büro Öffnungszeiten Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr Montags bis 19 Uhr Freitag: 08.00 - 14.30 Uhr Uns erreichen Sie auch außerhalb unserer Büro-Öffnungszeiten. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Top Links