Mietminderung durch Schimmelgefahr.
- 12 Dez 2018
- Klaus Hess Hausverwaltungen eG
Schimmelgefahr allein rechtfertigt keine Mietminderung.
Die bloße Gefahr, dass in einer Wohnung aufgrund einer bei Errichtung üblichen, aber heute nicht mehr zeitgemäßen Bausubstanz Schimmel auftreten kann, stellt keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt.
Gerne informiert Klaus Hess von der Hausverwaltung Hess Sie über den rechtlichen Zusammenhang.
Mein Name ist Klaus Hess. Seit mehr als 25 Jahren verwalte ich Immobilien. Sie als Eigentümer wollen sicher sein, dass alles so läuft, wie es soll. Durch meine Erfahrung weiß ich, worauf es ankommt. Ich nehme Ihnen die Sorgen ab und kümmere mich. Um alle Belange der Hausverwaltung: Zeitnah, tatkräftig und lösungsorientiert. Ich stelle Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Ob Eigentümerversammlung oder Miet- und Nebenkostenabrechnung, ob Durchsetzung der Hausordnung oder Erstellung aktueller Sanierungspläne; ich bin zuverlässig aktiv und immer auf dem aktuellsten Stand. Im geltenden Recht kenne ich mich aus. Vertrauen Sie mir. Sie können sich auf mich verlassen.
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